Für Anwälte, Willensvollstrecker, Private Banker und Family Offices
Kunst, Uhren und Schmuck im Mandat: belastbar bewertet, sauber dokumentiert, diskret abgewickelt.
Wenn Kunst oder Luxusgüter in einem Nachlass, einer Scheidung oder einer Vermögensstruktur auftauchen, braucht es jemanden, der den Wert belastbar einordnet und dafür geradesteht. Ich arbeite als externer Sammlungsverantwortlicher für Ihre Mandanten – neutral, dokumentiert, ohne eigenes Verkaufsinteresse. Kein Sortiment, kein Auktionsmandat, keine Provision von der Gegenseite.
Was Sie bekommen
- Ein Gutachten, auf das ein Notar zeigen kann – anerkannt bei Banken, Versicherern und Steuerbehörden.
- Ein Ansprechpartner, der Ihre Mandanten nicht abwirbt.
- Wenn ein Verkauf ansteht: die Abwicklung ohne Auktionslärm, in Ihrem Auftrag.
Typische Anlässe
- Inventarbewertung im Nachlass
- Verkehrswert versus Versicherungswert in der Erbteilung
- Kapitalbedarf aus einer Sammlung – Kunstdarlehen statt Verkauf
- Haushaltsauflösung
- Sammlungsstrategie für die nächste Generation
Drei Fragen, die in der Praxis immer wieder auftauchen
Kunst im Nachlass: Wie ein Willensvollstrecker den Inventarwert festlegt – und dafür haftet
Der Willensvollstrecker muss das Inventar vollständig und richtig erstellen. Bei Kunst, Uhren und Schmuck ist «richtig» keine Selbstverständlichkeit: Der Wert eines Werks hängt von Provenienz, Zustand, Authentizität und dem aktuellen Markt ab – und alle vier können sich zwischen Inventarstichtag und Teilung verändern.
Drei Fehler sehe ich regelmässig. Erstens werden alte Versicherungswerte übernommen, die den Wiederbeschaffungswert abbilden, nicht den Verkehrswert. Zweitens werden Kaufbelege als Wertnachweis gelesen, obwohl der Markt für einen Künstler seither gedreht haben kann. Drittens wird das Auktionshaus um eine «Einschätzung» gebeten – die ist gratis, aber sie ist eine Einlieferungsschätzung mit Eigeninteresse, kein neutrales Gutachten.
Was den Willensvollstrecker schützt: ein datiertes, begründetes Wertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen, das Methode, Vergleichswerte und Unsicherheiten offenlegt. Bei bedeutenden Werken zusätzlich eine dokumentierte Zustandsprüfung und – wo nötig – die Gegenprüfung durch einen Spezialisten. Damit ist der Inventarwert später nicht angreifbar, auch wenn ein Erbe ein Werk Jahre später zu einem anderen Preis verkauft.
Versicherungswert oder Verkehrswert: Welcher Wert gehört in die Erbteilung?
Die häufigste Verwechslung im Nachlass. Der Versicherungswert ist ein Wiederbeschaffungswert: Was kostet es, das Werk im Schadenfall gleichwertig zu ersetzen – inklusive Händlermarge, Suchaufwand und Sicherheitszuschlag. Er liegt bei Kunst typischerweise deutlich über dem, was ein Verkauf tatsächlich einbringt.
Der Verkehrswert ist der Preis, der bei einem Verkauf unter normalen Umständen innerhalb angemessener Frist erzielt werden kann – nach Abzug dessen, was der Verkaufskanal kostet. Für Erbteilung, Ausgleichung und die meisten Steuerzwecke ist das der massgebliche Wert. Wer die Versicherungspolice als Grundlage nimmt, benachteiligt systematisch den Erben, der das Werk übernimmt.
In der Praxis lasse ich beide Werte ausweisen und begründen. Der Versicherungswert bleibt für die Police relevant, der Verkehrswert für die Teilung. Wo ein Erbe ein Werk übernehmen will und die anderen ausbezahlt werden, ist zusätzlich die Frage zu klären, welcher Verkaufskanal dem Verkehrswert zugrunde liegt – Auktion, Privatverkauf oder Galerie ergeben unterschiedliche Nettoerlöse. Das gehört ins Gutachten, nicht in den Streit danach.
Kunst im Family Office: Warum die Sammlung eine Governance braucht wie jede andere Anlageklasse
In vielen Familienvermögen ist die Sammlung der am wenigsten dokumentierte Posten. Es gibt keine vollständige Inventarliste, Versicherungswerte sind zehn Jahre alt, Kaufbelege liegen bei drei verschiedenen Personen, und niemand weiss, welche Werke belastet, verliehen oder bereits versprochen sind. Solange nichts passiert, fällt das nicht auf. Beim ersten Erbfall, einer Scheidung oder einem Liquiditätsbedarf wird es teuer.
Eine Sammlungs-Governance ist kein Kunstprojekt, sondern Verwaltung: ein Inventar mit Standort, Zustand, Provenienz und Wert; ein Bewertungszyklus, der zu Versicherung und Steuer passt; klare Regeln, wer über Erwerb, Verkauf, Leihgabe und Beleihung entscheidet; und eine Nachfolgeregelung, die festlegt, ob die Sammlung zusammenbleibt, geteilt oder verkauft wird – und wer das entscheidet.
Meine Rolle ist die des externen Sammlungsverantwortlichen: Ich baue das Inventar auf, halte Werte aktuell, bereite Entscheidungen vor und führe Verkäufe oder Erwerbe diskret durch. Das Family Office behält die Kontrolle, hat aber einen Ansprechpartner, der das Werk versteht und zugleich die finanziellen, steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen mitdenkt.
Typische Mandate
Anonymisiert – Diskretion ist Teil des Mandats.
Private Placement
Diskreter Verkauf eines bedeutenden Nachkriegswerks für eine Privatsammlung in der Schweiz. Off-Market, wenige qualifizierte Interessenten, Verhandlung ausschliesslich im Auftrag des Verkäufers – ohne Auktion, ohne Öffentlichkeit.
Nachlass
Bewertung einer gemischten Sammlung aus Kunst, Uhren und Schmuck für eine Willensvollstreckung. Inventar und Verkehrswerte für die Erbteilung, anerkannt von Steuerbehörde und Bank; anschliessend der diskrete Verkauf einzelner Werke.
Family Office
Aufbau einer Sammlungsstrategie für ein Family Office: klare Linie, vollständiges Inventar, aktuelle Versicherungswerte und ein Erwerbsplan für die nächsten Jahre – als externer Sammlungsverantwortlicher.
Wenn Sie in einem Mandat eine belastbare Einordnung brauchen, sprechen Sie mich direkt an. Erstgespräch vertraulich und unverbindlich.