Thomas Reinshagen

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Kunstgutachten und Wertgutachten in Zürich

Anbieterunabhängige Wertgutachten in Zürich, anerkannt von Banken, Versicherern und Steuerbehörden.

Thomas Reinshagen bespricht mit einer Kundin die Bewertung eines Gemäldes

«Eine Wertschätzung ist mehr als ein Preis. Sie ist die Grundlage jeder ruhigen Entscheidung.»

Wann eine belastbare Wertschätzung wirklich nötig ist

Eine Schätzung ist kein Selbstzweck. Sie wird dann gebraucht, wenn eine Entscheidung ansteht, bei der Sie auf den genauen Wert eines Werkes nicht verzichten können. Typische Auslöser:

Collage: Sammler vor einem modernen Gemälde und drei Porsche-Oldtimer
  • Versicherung. Sie wollen Werke gegen Diebstahl, Beschädigung oder Brand absichern. Die Versicherungssumme bestimmt Prämie und Deckung. Hier zählt der korrekte Versicherungswert, nicht der Marktwert.
  • Erbschaft und Nachlass. Eine Sammlung soll geteilt, ausgezahlt oder steuerlich erklärt werden. Erbengemeinschaften, Anwälte und Notare brauchen ein belastbares Wertgutachten als Verhandlungs- und Berechnungsgrundlage.
  • Verkauf vorbereiten. Bevor Sie ein Werk in eine Auktion oder einen Privatverkauf geben, müssen Sie wissen, was es wirklich wert ist und welcher Erlös realistisch erzielbar ist.
  • Steuern und Behörden. Vermögenssteuer, Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer oder Wegzugsbesteuerung. Steuerbehörden in der Schweiz, Deutschland und Österreich verlangen anerkannte Wertgutachten.
  • Banksicherheit oder Beleihung. Wenn eine Sammlung als Sicherheit für ein Darlehen dienen soll, braucht die Bank einen Beleihungswert nach ihren eigenen Kriterien.
  • Strukturierung in Holding oder Stiftung. Eine Sammlung wird in eine eigene Rechts- oder Steuerstruktur überführt. Die Wertfeststellung ist Voraussetzung für jede Übertragung.
  • Scheidung und Vermögensaufteilung. Sammlungswerte werden zwischen den Beteiligten verteilt. Hier zählen absolute Diskretion und ein anerkannter, neutraler Wert.
  • Klarheit über den eigenen Bestand. Manchmal ist der Anlass kein konkretes Ereignis, sondern der Wunsch, endlich zu wissen, was die eigene Sammlung tatsächlich wert ist und wie sie sich entwickelt hat.

Welche Wertart Sie wann brauchen

Wertgutachten sind keine Einheitsleistung. Welcher Wertbegriff in einem Gutachten steht, hängt vom Zweck ab. Diese fünf Wertarten kommen am häufigsten zum Einsatz:

Verkehrswert (Marktwert)

Verkehrswert (Marktwert)

Der Preis, der heute am freien Markt zwischen unabhängigen, vertragswilligen Parteien erzielbar wäre. Grundlage für Verkauf, Schenkung, Erbteilung und Steuererklärung.

Versicherungswert (Wiederbeschaffungswert)

Versicherungswert (Wiederbeschaffungswert)

Der Betrag, den es kosten würde, ein vergleichbares Werk auf dem Markt erneut zu erwerben, inklusive Aufgeld, Transport und Versicherung. In der Regel höher als der Verkehrswert.

Steuerwert

Steuerwert

Der von Behörden anerkannte Wert, häufig mit eigenen Bewertungsregeln je nach Kanton oder Land. Für Vermögenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer relevant.

Beleihungswert

Beleihungswert

Der Wert, den eine Bank für ein Werk als Sicherheit akzeptiert. Üblicherweise konservativer als der Marktwert, abhängig von Liquidität und Marktbreite des Werkes.

Liebhaberwert

Liebhaberwert

Der Wert, den ein bestimmter Sammler über den Marktwert hinaus zu zahlen bereit ist. Selten dokumentiert, aber bei einzigartigen Provenienzen, signierten Stücken oder Werken mit Sammlergeschichte ein realer Faktor.
Welchen Wert Sie wann brauchen, klären wir im Erstgespräch. Das vermeidet, dass am Ende ein Gutachten vorliegt, das für Ihren eigentlichen Zweck nicht genügt.

Was ein Wertgutachten von mir enthält

Jedes meiner Gutachten ist schriftlich, gerichtsfest und so aufgebaut, dass Banken, Versicherer und Steuerbehörden es ohne Rückfrage anerkennen.

  • Detaillierte Werkbeschreibung mit Massen, Material, Technik, Datierung, Signatur und Inschriften
  • Provenienzrecherche und Eigentumshistorie, soweit nachvollziehbar
  • Zustandsbericht mit Fotodokumentation, Restaurierungshinweisen und Erhaltungsempfehlung
  • Marktanalyse mit aktuellen Auktionsergebnissen und vergleichbaren Privatverkäufen
  • Klar benannte Wertart (Verkehrswert, Versicherungswert oder andere) mit Stichdatum
  • Begründung der Wertfindung, sodass das Ergebnis nachvollziehbar bleibt
  • Unterschrift, Stempel und Akkreditierungsnachweis

Auf Wunsch in Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch. Bei sensiblen Mandaten zusätzlich in einer reduzierten Form, die ohne Identifikation des Eigentümers verwendet werden kann.

Thomas Reinshagen, unabhängiger Kunstberater und Schätzer in Zürich

Welche Objekte und Sammlungsklassen ich bewerte

Bilder, Gemälde und Skulpturen schätzen zu lassen, ist der häufigste Auftrag. Aber gerade an der Schnittstelle zu Uhren und Schmuck liegt der grösste blinde Fleck: Viele Sammler haben hier Werte, die nie jemand seriös bewertet hat.

Mehr dazu in den Fachbeiträgen Bilder und Gemälde schätzen lassen, Antiquitäten schätzen lassen und Rolex, Patek und Schmuck schätzen lassen.

Kunst

Gemälde, Skulpturen,
Photographie,
zeitgenössische Werke,
Antiquitäten

.
Kunst

Luxusuhren

Markenuhren, Sammlereditionen, Vintage-Stücke (Rolex, Patek Philippe, Audemars Piguet, A. Lange & Söhne und weitere)

.
Luxusuhren

Schmuck und Edelsteine

Designer- und Couture-Schmuck, signierte Stücke, einzelne Steine, Perlen

Schmuck und Edelsteine

Classic Cars

Historische Fahrzeuge, Sammlerstücke, Concours-Fahrzeuge

Classic Cars

Weinsammlungen

Premium-Weine, En-primeur-Bestände, geschlossene Sammlungen

Weinsammlungen

So läuft eine Wertschätzung ab

Bei einzelnen Werken liegt das fertige Gutachten häufig innerhalb von einer Woche vor. Für Sammlungen mit 10 bis 50 Objekten rechne ich typischerweise mit zwei bis sechs Wochen.

Vertrauliches Erstgespräch

Wir klären, welchen Wertbegriff Sie wirklich brauchen, ob ein Vor-Ort-Termin nötig ist und wie umfangreich die Recherche sein muss. Kostenfrei, unverbindlich.

➝ 30 bis 45 Min.

Mandatsdefinition

Schriftlich und klar: Auftrag, Honorar, Datenschutz, Liefertermin.

➝ 1 bis 3 Tage

Sichtung und Recherche

Begutachtung der Werke (vor Ort, anhand einer Fotodokumentation oder im Lager), Provenienzrecherche, Marktanalyse, Vergleichswerte.

➝ 2 bis 4 Wochen

Wertgutachten in Schriftform

Vollständiges Gutachten als PDF und gedruckt, mit Unterschrift und Stempel. Auf Wunsch in mehreren Sprachen.

➝ Liefertermin laut Mandat

Nachbetreuung

Aktualisierungen, Erweiterungen oder Anpassungen bei Marktveränderungen. Auf Wunsch jährliche Wertfortschreibung.

➝ fortlaufend

Thomas Reinshagen, Kunstberater in der Schweiz

Für wen eine Schätzung sinnvoll ist

  • Privatsammler, die Klarheit über einzelne Werke oder eine ganze Sammlung brauchen, vor Verkauf, Versicherung oder einfach für sich selbst.
  • Family Offices und Multi-Family Offices, die Kunst als Assetklasse in Vermögensbilanz und Reporting einpflegen.
  • Anwälte und Notare in Erbschafts- oder Scheidungsmandaten, in denen Sammlungswerte juristisch belastbar festgestellt werden müssen.
  • Steuerberater und Treuhänder, die Wertgutachten für Steuererklärungen, Wegzug oder Holdingstrukturen brauchen.
  • Banken und Versicherer für Sicherheiten, Beleihungen und Schadensregulierung.
  • Stiftungen und Museen für Schenkungen, Inventarisierung und Sammlungspflege.
  • Erbengemeinschaften, die zwischen Auszahlung, Aufteilung und Verkauf einer geerbten Sammlung entscheiden müssen.
Thomas Reinshagen, Zürich

Warum Mandanten meine Wertgutachten anfragen

  • Über 30 Jahre Markterfahrung im Kunst- und Luxusgütergeschäft.
  • Ehemaliger Senior Director bei Sotheby’s Zürich.
  • Akkreditierter Berater bei renommierten Schweizer Privatbanken. Wertgutachten und Beratungen werden von Steuerbehörden, Versicherern und Finanzinstituten anerkannt.
  • Anbieterunabhängig. Ich verkaufe keine Werke und habe kein Auktionsmandat. Mein Gutachten dient Ihrer Entscheidung, nicht meinem Folgegeschäft.
  • Netzwerk anerkannter Spezialisten für Bereiche, die Spezialwissen erfordern (Asiatica, alte Meister, Edelsteine, Vintage-Uhrwerke), inklusive technischer Prüfungen, falls nötig.
  • Mehrsprachig. Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch. Internationale Mandate sind Alltag.
  • Diskretion als Standard, nicht als Versprechen. Mandate werden nie als Referenz genannt, Werke nicht gezeigt, Mandanten nicht genannt.

Häufige Fragen

Was kostet ein Wertgutachten?

Die Honorare richten sich nach dem Aufwand. Üblich sind drei Modelle: Stundensatz für punktuelle Bewertungen oder Zweitmeinungen, Pauschale pro Werk bei kleinen bis mittleren Aufträgen oder Sammlungspauschale bei grösseren Beständen. Reisekosten werden separat ausgewiesen. Im Erstgespräch nenne ich Ihnen einen verbindlichen Rahmen, bevor ein Auftrag entsteht.

Wie lange dauert eine Wertschätzung?

Ein einzelnes Werk dauert typischerweise drei bis sieben Werktage ab Sichtung. Mittelgrosse Sammlungen mit 10 bis 50 Objekten benötigen zwei bis sechs Wochen. Bei eilbedürftigen Mandaten (zum Beispiel bei laufender Erbteilung) sind Express-Termine gegen Aufpreis möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Versicherungswert?

Der Verkehrswert ist das, was Sie heute am Markt erzielen würden. Der Versicherungswert ist das, was es kosten würde, ein vergleichbares Werk neu zu beschaffen, also inklusive Aufgeld, Transport und Versicherung. Der Versicherungswert liegt deshalb in der Regel 20 bis 40 Prozent über dem Verkehrswert.

Werden Ihre Gutachten auch von Schweizer Steuerbehörden anerkannt?

Ja. Meine Wertgutachten erfüllen die formalen Anforderungen kantonaler Steuerverwaltungen und werden in der Schweiz, Deutschland und Österreich akzeptiert. Bei besonderen Anforderungen einzelner Behörden passe ich Aufbau und Form des Gutachtens individuell an.

Können Sie auch online oder per Foto schätzen?

Für eine erste Einschätzung ja. Für ein belastbares Wertgutachten ist in den meisten Fällen eine Sichtung in Person nötig, weil Zustand, Provenienz und Authentizität oft nicht abschliessend per Foto beurteilt werden können. Bei Werken ausserhalb der Schweiz arbeite ich mit Partnern vor Ort zusammen.

Wie aktuell muss ein Wertgutachten sein?

Das hängt vom Zweck ab. Versicherungsgutachten sollten alle drei bis fünf Jahre aktualisiert werden, Verkaufsgutachten möglichst zeitnah zum geplanten Verkaufsdatum, Steuergutachten zum Stichtag des Steuerereignisses. Auf Wunsch übernehme ich die regelmässige Wertfortschreibung.

Arbeiten Sie auch für Anwälte, Willensvollstrecker und Family Offices?

Ja, ein grosser Teil meiner Gutachten entsteht im Auftrag von Berufsträgern: Nachlassinventare, Verkehrswert versus Versicherungswert bei der Erbteilung, Bewertungen für Vermögensstrukturen. Was Sie dabei bekommen und wie der Ablauf aussieht, steht auf der Seite Für Anwälte, Willensvollstrecker, Private Banker und Family Offices.

Bereit für ein Gespräch?

Wenn Sie ein einzelnes Werk, eine Uhrensammlung oder einen ganzen Bestand belastbar schätzen lassen möchten, schreiben oder rufen Sie an. Das Erstgespräch ist vertraulich, unverbindlich und kostenfrei.

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Thomas Reinshagen – Art and Luxury Consulting

Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Kunst- und Luxusgüterbranche biete ich diskrete, unabhängige und marktgerechte Bewertungen für Privatkunden, Unternehmen und Institutionen an.

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