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Wer eine geerbte Sammlung, einen ererbten Hausstand oder einzelne Antiquitäten seriös schätzen lassen möchte, stößt schnell auf einen unübersichtlichen Markt. Es gibt Online-Plattformen, Auktionshäuser, Sachverständige, Antiquitäten-Händler, Kunsthistoriker und Ankäufer. Jeder dieser Akteure verspricht eine Schätzung, aber sie meinen damit nicht dasselbe.
Wer schlecht vorbereitet in einen Schätz-Termin geht, bekommt häufig die falsche Zahl mit dem falschen Stempel auf der falschen Form Papier. Das schadet nicht nur der aktuellen Entscheidung. Es schadet auch der Wertentwicklung der Sammlung über die nächsten Jahre, weil die folgenden Versicherungs-, Steuer- oder Verkaufs-Entscheidungen auf wackliger Grundlage gefällt werden.
Diese sieben Fragen klären Sie deshalb am besten vor dem Termin, nicht in ihm. Sie verkürzen die Diskussion am Tisch, sortieren die Anbieter aus, bei denen Sie keine Zeit verlieren wollen, und liefern Ihnen am Ende ein Gutachten, das hält, was es verspricht.
Frage 1: Welche Wertart brauche ich überhaupt?
Der Wert einer Antiquität ist nicht eine einzige Zahl. Je nach Zweck der Bewertung gilt ein anderer Wert-Begriff. Vier sind in der Praxis relevant:
Verkehrswert (Marktwert). Der Preis, der heute am freien Markt erzielbar wäre. Grundlage für Verkauf, Schenkung und Erbteilung.
Versicherungswert (Wiederbeschaffungswert). Was es kosten würde, ein vergleichbares Objekt neu zu beschaffen, inklusive Aufgeld, Transport und Versicherung. In der Regel höher als der Verkehrswert.
Steuerwert. Behördlich anerkannter Wert für Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Kantonal mit unterschiedlichen Regeln.
Liebhaberwert. Was ein bestimmter Sammler über den Marktwert hinaus zu zahlen bereit ist. Selten dokumentiert, aber bei besonderen Provenienzen real.
Wer mit der Frage „Was ist das wert?» hingeht, bekommt eine Zahl. Welche Wert-Art darin steckt, bleibt unklar. Wer mit der Frage „Was ist der Verkehrswert für eine geplante Erbteilung?» hingeht, bekommt eine belastbare Antwort. Klären Sie vor dem Termin, in welcher Situation das Gutachten verwendet werden soll, und nennen Sie diese Situation dem Gutachter explizit.
Frage 2: Wer ist dieser Gutachter wirklich?
Im Antiquitäten-Markt überschneiden sich Rollen oft. Ein Antiquitäten-Händler bewertet und kauft in derselben Person. Ein Auktionshaus bewertet und vermittelt. Eine Online-Plattform bewertet kostenfrei und vermittelt Käufer. In jedem dieser Modelle gibt es einen strukturellen Interessens-Konflikt, der die Schätzung beeinflussen kann.
Drei Fragen klären, mit wem Sie es zu tun haben:
Verkaufen Sie selbst Objekte aus eigenem Bestand? Wer parallel zur Bewertung Objekte aus eigener Galerie oder eigener Auktion verkauft, hat ein strukturelles Interesse, das in das Gutachten einfließen kann.
Bekommen Sie Provisionen, wenn ich später bei einem bestimmten Haus verkaufe? Manche Gutachter empfehlen den Verkauf über bestimmte Auktionshäuser und erhalten eine Vermittler-Provision. Das ist nicht unzulässig, sollte aber offengelegt werden.
Wer bezahlt Ihr Honorar, ich oder die Gegenseite? In einer anbieterunabhängigen Beratung zahlt ausschließlich der Mandant. Honorar von dritter Seite ist ein klares Signal, in wessen Interesse die Bewertung erstellt wird.
Eine seriöse Antwort auf diese drei Fragen muss klar und ohne Umweg möglich sein. Wer ausweicht, hat etwas zu verschweigen.
Frage 3: Wie arbeitet der Gutachter, vor Ort, per Foto oder online?
Online-Plattformen bieten den schnellen Weg: Foto hochladen, Antwort innerhalb von Tagen. Das funktioniert für klar zuzuordnende Objekte und für eine erste Orientierung. Für ein belastbares Gutachten reicht es selten.
Was Online bei Antiquitäten nicht zuverlässig leisten kann:
- Zustands-Beurteilung im Detail. Bei Möbeln Spannungs-Risse, Aufdoppelungen, Furnier-Ergänzungen, Wurmlöcher. Bei Porzellan Haarrisse, Glasur-Schäden, Restaurierungen. Vieles davon ist auf Fotos nicht sichtbar.
- Provenienz-Recherche. Familien-Belege, alte Rechnungen, Ausstellungs-Kataloge. Das muss in Person gesichtet werden.
- Spezialitäten. Asiatische Antiquitäten, Konvolute mit unsicherer Zuschreibung, restaurierungs-verdächtige Stücke. Das alles verlangt direkten Werk-Kontakt.
Klären Sie vor dem Termin, welche Form Sie brauchen. Für eine Versicherungs-Aktualisierung kann eine Foto-Schätzung genügen. Für eine Erbteilung, eine Verkaufsentscheidung oder eine Bewertung gegenüber Steuerbehörden sollten Sie auf einer Vor-Ort-Sichtung bestehen.
Frage 4: Was wird im Gutachten konkret stehen?
Ein seriöses Gutachten ist mehr als eine Zahl mit einem Stempel darunter. Es enthält folgende Elemente, und Sie sollten diese vor der Beauftragung schriftlich vereinbaren:
- Detaillierte Objekt-Beschreibung mit Maßen, Material, Technik, Datierung, Marken und Stempeln
- Foto-Dokumentation des Objekts inklusive Detail-Aufnahmen relevanter Stellen
- Provenienz-Recherche und Eigentumshistorie, soweit nachvollziehbar
- Zustandsbericht mit Hinweisen auf Restaurierungen, Ergänzungen und Schäden
- Marktanalyse mit aktuellen Auktions-Ergebnissen und vergleichbaren Privatverkäufen
- Klar benannte Wert-Art (Verkehrswert, Versicherungswert oder andere) mit Stichdatum
- Begründung der Wertfindung, sodass das Ergebnis nachvollziehbar bleibt
- Unterschrift, Stempel und Akkreditierungs-Nachweis
Wenn ein Anbieter Ihnen ein „Schätzgutachten» auf einer halben A4-Seite mit drei Zeilen Begründung anbietet, bekommen Sie kein Gutachten, sondern eine Notiz. Das hält keiner Steuerbehörde, keinem Versicherer und keinem Notar stand. Bei der späteren Verwendung führt das zu Zusatzaufwand, zu Rückfragen und im schlimmsten Fall zu einem zweiten Gutachten, das Sie dann nochmal bezahlen.
Frage 5: Was kostet die Schätzung, und was ist enthalten?
Honorare für Antiquitäten-Gutachten variieren stark, je nach Aufwand, Recherche-Tiefe und Klasse des Objekts. Drei Modelle sind in der Praxis üblich:
- Stundensatz für punktuelle Bewertungen oder Zweitmeinungen. Realistischer Rahmen in der Schweiz: 200 bis 450 Franken pro Stunde.
- Pauschale pro Objekt bei kleinen bis mittleren Aufträgen. Typisch ab einigen hundert Franken, abhängig von Recherche-Tiefe.
- Konvolut-Pauschale bei größeren Beständen oder Nachlässen. Mit sinkenden Pro-Objekt-Kosten bei zunehmender Anzahl.
Reisekosten werden separat ausgewiesen. Bei eilbedürftigen Mandaten (etwa in laufender Erbteilung) sind Express-Termine üblich.
Vorsicht bei „kostenlosen Schätzungen». Eine kostenlose Schätzung ist immer mit einem Verkaufs-Interesse verbunden. Der Anbieter rechnet damit, dass Sie ihm das Objekt verkaufen, in seiner Auktion einliefern oder seine Vermittlung beauftragen. Wenn Sie tatsächlich nur die Wert-Antwort wollen und nicht den Anschluss-Service, ist eine kostenpflichtige Schätzung in der Regel die ehrlichere und für Sie günstigere Variante.
Frage 6: Wie diskret läuft das ab?
Bei Antiquitäten-Sammlungen mit signifikantem Wert ist Diskretion oft ein zentrales Anliegen, das in der allgemeinen Diskussion zu wenig vorkommt. Wer eine geerbte Sammlung schätzen lässt, möchte häufig nicht, dass die Information öffentlich wird, weder im Familienkreis noch gegenüber dem Markt.
Drei Aspekte sind wichtig:
- Werden Mandate referenziert? Manche Anbieter zeigen ihre Erfolge in Marketing-Materialien. Bei sensiblen Mandaten ist das ein Ausschluss-Kriterium.
- Werden Objekte gezeigt? Fotos in Verkaufs-Plattformen oder Auktions-Katalogen können ungewollte öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen, gerade bei seltenen Stücken.
- Sind Treuhand-Strukturen möglich? Bei Erbteilungs-Mandaten mit mehreren Parteien arbeite ich auf Wunsch über Treuhand-Strukturen, sodass Ihr Name in der Bewertung nicht erscheint.
Klären Sie vor dem Termin, wie der Gutachter mit Vertraulichkeit umgeht. Eine seriöse Antwort ist konkret, keine generelle „Wir behandeln alles vertraulich»-Formel.
Frage 7: Was passiert nach der Schätzung?
Ein Gutachten ist selten der Endpunkt. Es ist der Anfang einer Entscheidung. Klären Sie vor dem Termin, ob der Gutachter Sie auch nach der Schätzung begleitet, oder ob er das Mandat damit beendet.
Übliche Anschluss-Optionen:
- Behalten und versichern. Das Gutachten dient als Grundlage für die Versicherungs-Aktualisierung.
- Privat verkaufen. Bei werthaltigen Stücken oft die diskreteste und ertrag-stärkste Variante. Erfordert ein Käufer-Netzwerk, das ein guter Berater mitbringt.
- Auktion. Bei Objekten mit klarer Marktbreite. Größte Reichweite, aber Provision und keine Diskretion.
- Liquidität schaffen, ohne zu verkaufen. Bei größeren Sammlungen lassen sich Werte als Sicherheit für ein Darlehen nutzen, ohne den Bestand aufzulösen. Mehr dazu auf der Seite Kunstdarlehen.
- Strukturierung in eine Holding oder Stiftung. Bei generationen-übergreifenden Sammlungen oft die saubere Lösung. Mehr dazu unter Sammlungsstrategien.
Ein Berater, der diese Optionen kennt und gegen Ihre Situation prüfen kann, bringt deutlich mehr Wert als einer, der nur eine Zahl liefert.
Wann Sie auf ein formelles Gutachten verzichten können
Ehrlichkeit gehört zu Beratung. Es gibt Situationen, in denen ein Wertgutachten nicht sinnvoll ist:
- Bei Objekten mit klar erkennbarem Wert unter etwa 1.000 Franken. Hier reicht eine kostenfreie Auktionshaus-Anfrage oder eine Online-Bewertung.
- Bei Objekten mit hoher Stückzahl auf dem Markt und klaren Preisreihen (zum Beispiel etablierte Marken-Geschirre in Standard-Größen).
- Wenn Sie ohnehin nicht verkaufen, nicht versichern und nicht steuerlich erklären müssen.
In diesen Fällen ist eine pragmatische Antwort, eine Fachpublikation oder ein Austausch in einer Sammler-Fachgruppe häufig nützlicher als ein formelles Gutachten.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Antiquitäten und antiken Möbeln? Antiquitäten ist der weitere Begriff und umfasst Möbel, Geschirr, Schmuck, Skulpturen, Bücher, Münzen, Uhren und vieles mehr. Antike Möbel sind ein Teilbereich. In der Bewertungs-Praxis spielen die jeweiligen Sub-Märkte und Spezialisten unterschiedliche Rollen, was bei der Auswahl des Gutachters relevant ist.
Brauche ich für die Versicherung wirklich ein Gutachten? Bei Werten über etwa 5.000 Franken pro Objekt verlangen die meisten Versicherer einen Wert-Nachweis. Bei Sammlungen ab etwa 30.000 Franken Gesamtwert ist eine Pauschal-Versicherung ohne Gutachten meist nicht mehr möglich. Die genauen Schwellen variieren je nach Anbieter und Police.
Werden Schweizer Steuerbehörden mein Gutachten anerkennen? Ja, sofern es die formalen Anforderungen erfüllt: schriftlich, mit Begründung, klar benannte Wert-Art, Stichdatum, Unterschrift und Akkreditierungs-Nachweis. Die kantonalen Steuerverwaltungen akzeptieren Wertgutachten von akkreditierten Beratern. Bei besonderen Anforderungen einzelner Behörden lassen sich Aufbau und Form individuell anpassen.
Wie alt muss ein Objekt sein, um „antik» zu sein? Im Handel gilt häufig die 100-Jahre-Grenze als pragmatische Schwelle. Steuerlich und zollrechtlich gibt es teils abweichende Definitionen. Für die Wert-Bewertung selbst ist das Alter weniger entscheidend als Qualität, Zustand und Marktbreite.
Lohnt sich ein Gutachten, wenn ich nicht verkaufen will? Häufig ja. Wertgutachten dienen nicht nur dem Verkauf, sondern der Versicherung, der Erbplanung, der Strukturierung in Holding oder Stiftung und der schlichten Bestandsaufnahme. Wer den Wert seiner Sammlung nicht kennt, kann sie auch nicht strategisch verwalten.
Wenn Sie eine seriöse Schätzung brauchen
Wenn Sie eine geerbte Sammlung, einzelne Objekte oder einen kompletten Bestand belastbar schätzen lassen möchten, ist der erste Schritt ein vertrauliches Gespräch. Im Erstgespräch klären wir, welche Wertart Sie wirklich brauchen, ob eine Vor-Ort-Sichtung nötig ist und in welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen das Mandat liegt. Das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Mehr zum Service finden Sie auf der Seite Schätzungen und Wertgutachten. Direkten Kontakt finden Sie hier.

